Allgemeine Garantiebedingungen
für den Revive Garantie+ Service-Plan


Mit dem Revive Garantie+ Service-Plan erwerben Sie ein vollumfängliches
Servicepaket rund um das gekaufte Möbel.

Ihr Garantiegeber
Revive Interior GmbH

Ottostraße 3
50859 Köln-Lövenich
Telefon: 0221 69 20 65 59
Mail: garantie@revive.de
www.revive.de
Sitz der Gesellschaft: Köln (HRB 95479)


Garantienehmer
Vertragspartner ist die im Kaufvertrag (Rechnung) benannte Person.


Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Die Garantievereinbarung kann mit einer Frist von 30 Tagen nach Kauf vom Kunden widerrufen werden, sofern die Garantie noch nicht beansprucht wurde. Der Widerruf muss in schriftlicher Form und mit Unterschrift des Vertragspartners an die Adresse Revive Interior GmbH, Ottostraße 3, 50859 Köln erfolgen.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Garantieschutz und wir erstatten den für die Garantie geleisteten Betrag zurück.


Laufzeit der Garantie
Die Garantie hat eine Laufzeit von 2 Jahren und beginnt ab dem Kauf des Produkts, frühestens jedoch ab der Übergabe des Möbels an den Kunden (Gefahrenübergang).


Beendigung der Garantie
Die Garantie Endet nach 24 Monaten ab Gefahrenübergang.


Zustimmung zur Verwendung personenbezogener Daten
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Revive Interior GmbH, Ottostraße 3, 50859 Köln-Lövenich und Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Revive Interior GmbH: www.revive.de/agb


Garantieschein
Der Verkaufsbeleg bzw. die Online-Rechnung ist gleichzeitig Ihr Garantieschein.


Geltungsbereich
Garantieschutz besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, an dem Ort auch das Möbelstück genutzt wird.


Garantieleistungen
- Stärkung/Füllung von losen Kissen und Sitzen, wenn sie übermäßig absinken.
- Nachspannen bzw. Aufpolstern bei übermäßiger Faltenbindung
- Reparatur der einzelnen Federn, Federleisten und/oder Federklemmen.
- Bedienungsmechanik wieder gangbar machen (z.B. bei verstellbaren Sesseln oder Sofas).
- Nachspannen der Gurtbänder oder montieren von neuen Bändern.
- Behebung von ungewöhnlichen Geräuschen beim Sitzen.


I. Der Service-Plan beinhaltet die Erbringung der nachfolgend definierten
Reparaturarbeiten, wobei die konkret zu erbringenden Reparaturarbeiten
sowie deren Umfang einem Wahlrecht von Revive Interior unterliegen:

Gestell
- Reparatur/Verstärkung von Zargen (durch neues Verleimen oder zusätzliche Verschraubungen bzw. Winkel).
- Ggfs. Austausch von Holzzargen oder Holzwerkstoffplatten.
- Gestell mit Filz abpolstern.
- Instandsetzung von losen Verbindungen.
- Zusätzliche Verbinder anbringen.
- Maßdifferenzen / Toleranzen ausgleichen.
- Geräusche beseitigen.
Komplett zerstörte, herstellerspezifische Anbauteile am Gestell
(z.B. Holzablagen, Drehteller, Füße) sind nicht vom Service-Plan erfasst.


Polsterung
- Federkern aufpolstern bzw. reparieren (in seltenen Fällen mit neuem Federkern).
- Gurte spannen bzw. erneuern.
- Federholzleisten, Nosaghalter bzw. -federn erneuern.
- Sitzkissen oder Rückenkissen mit Schaum aufpolstern (Modellspezifische Eigenschaften sind ausgeschlossen).
- Nachfüllen einzelner Polsterkissen.
- Abdeckung oder Polsterung richten.
- Vlies/Watte richten.
- Abheftung reparieren (z.B. Abheftfäden befestigen).
- Schaumteile tauschen oder neu befestigen.
- Schaumverklebung erneuern.


Beschläge / Funktionen
- Richten, Einstellen, Versetzen, gangbar machen von nicht substanziell beschädigten Beschlägen bzw.
- Funktionselementen.
- Prüfen/Kontrollieren von Elektroteilen und Steckverbindungen.
- Rast-/Kippbeschläge tauschen (Mit herstellerspezifischen von Revive Interior zu stellenden Ersatzteilen).
- Motoren/Steuerboxen/Kabel/Handschalter tauschen (Mit herstellerspezifischen von Revive Interior zu stellenden Ersatzteilen).


Bezugsmaterial
- Oberflächenreparaturen per Smart Repair (Kratzer, Scheuerstellen und Löcher bis zu 1,5 cm) in Echtleder- und Stoffbezügen sowie Kunstleder.
- Nachspannen bzw. Aufpolstern bei übermäßiger Kräuselung oder
- Faltenbildung des Bezugsstoffes (falls möglich)
- Offene Nähte schließen (bis zu ca. 20 cm)
- Bezüge ausrichten
- Knöpfe befestigen
- Pilling beseitigen (einmalig, da wiederkehrende Eigenschaft)
- Zugstreifen befestigen
- Unterspannstoff / Nessel erneuern


II. Revive Interior ist nicht zur Erbringung von
Reparaturleistungen von solchen Schäden verpflichtet:

- die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden (ob eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung vorliegt, liegt im Ermessen des Technikers).
- die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
- die typischerweise durch eine Versicherung (Haftpflicht- oder eine Hausratversicherung) abgedeckt sein sollten (z.B. Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel).
- die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder
- Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder mangelnde Pflege entstanden sind.
- die durch normalen Gebrauch und normale Abnutzung entstehen.
- die durch die Verwendung von chemischen Produkten (Alkohol, Lösungsmittel, Glasreiniger, medizinische Salben, Lotion o.Ä.) entstanden sind.
- die durch Transport, Montage oder Dritte verursacht worden sind. Als Transport ist hier jegliche Veränderung des physischen Lagerortes des Möbels zu verstehen.
- die durch jede Art der unsachgemäßen Reparatur, Wartung oder Änderung (z.B. durch Verwendung von anderen als Originalersatzteilen des Herstellers oder durch Selbstreparatur oder durch nicht autorisierte Reparaturdienste) entstanden sind.
- die keine Schäden, sondern modellbedingte oder warentypische Eigenschaften des Möbels sind und zum spezifischen Charakter des Möbels gehören.


Entschädigung
Ist eine Reparatur des unter Garantieschutz stehenden Produkts nicht möglich, obliegt dem Garantiegeber die Entscheidung, ob ein Austausch des betroffenen Produkts in gleicher Art und Güte oder eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt. Die Rückerstattung von irreparablen und nicht austauschbaren Produkten beträgt im 1. Jahr 100% und im 2. Jahr 80% des Kaufpreises.


Ausschlüsse
- Sitzmöbel, die in Projekten und/oder für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- Schäden, welche durch chemische Produkte entstanden sind
- Schäden, welche durch Transport und/oder Dritte verursacht wurden
- Zu stark nachgelassene Grundpolsterung und zerstörte Schäume
- Ausgeschlossen sind produktspezifische Eigenschaften wie zum Beispiel Verschleiß, denn dieser ist unvermeidbar.
- Schäden, die vom Garantienehmer selbst oder eigenmächtig durch von ihm beauftragte Dritte behoben werden.
- Kosmetische Schäden, die nicht die Funktion des Produkts beeinflussen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierungen, dekorative Ausstattungen usw.)
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren.
- Schäden, die durch Nutzungsausfall des schadhaften Produkts entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art.
- Schäden durch Krieg, Aufstand, innere Unruhen und terroristische Gewalthandlungen.
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlungen oder radioaktive Substanzen.
- Schäden durch höhere Gewalt und Überflutung
- Beim Kauf bereits bekannte Mängel


Bedingungen
- Sie leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wo Sie auch Ihr Möbel nutzen.
- Das Servicepaket ist nur auf den im Servicevertrag angegebenen Artikel anwendbar.
- Es liegt im Ermessen des Garantiegebers, Dritte für die Erfüllung des Garantieumfangs zu Beauftragen.
- Sollte das unter Garantieschutz stehende Produkt zurückgenommen werden, ist eine Erstattung der Garantiekosten ausgeschlossen.
- Sofern im Schadenfall Entschädigung von Dritten in Anspruch genommen werden kann, beschränkt sich die Leistung des Garantiegebers auf den Teil, der die Leistung des Dritten übersteigt. Hat der Garantiegeber bereits den Schaden voll entschädigt, gehen die Ansprüche an Dritte an den Garantiegeber über.


Hinweis auf Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB
- Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
- Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.


Allgemeine Reinigungs- und Pflegepflicht
Der Garantienehmer ist verpflichtet, die allgemeinen Reinigungs- und Pflegeanweisungen, des im Revive Garantie+ Service-Plan beiliegenden Handbuchs „Erste Hilfe & Pflege“ durchzuführen. Das Unterlassen von regelmäßiger Pflege des Möbelstücks kann zum Erlöschen der Serviceleistung führen!


Meldepflicht von Schäden
Schäden müssen unverzüglich nach Bekanntwerden an Revive Interior unter garantie@revive.de oder 0221 69 20 65 59 gemeldet werden.


Übertragung
Wird das unter Garantieschutz stehende Produkt durch den Garantienehmer veräußert, wird der Garantieschutz aus diesem Vertrag dem Erwerber des unter Garantieschutz stehenden Artikels für die Dauer seines Eigentums, jedoch maximal für die Dauer des Garantievertrags gewährt. Die Rechte und Pflichten aus dem Garantievertrag gehen auf den Erwerber über. Der Garantieschutz ist nicht auf einen anderen Artikel übertragbar. Der Garantienehmer soll die Veräußerung unter Angabe von Name und Anschrift des Käufers an den Garantiegeber oder den von ihm beauftragten Dienstleister melden.


Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages sowie Garantiebestätigung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Garantiegeber. Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art bestehen nicht und sind jedenfalls ungültig.


Schlussbestimmungen
- Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Garantieschutz ist ausschließlich der Wohnort des Garantienehmers in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
- Soweit nicht in den Garantiebedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Aus dem Garantievertrag entsteht nur dem Garantienehmer ein Anspruch gegenüber dem Garantiegeber.